Der Beschwerdeführer wurde am 27. November 2023 festgenommen. Die vorinstanzliche bis zum Zeitpunkt des Urteils des Regionalgerichts, längstens jedoch bis zum 8. Mai 2024 angeordnete Sicherheitshaft führte zu einer Haftdauer von insgesamt etwas mehr als fünf Monaten, womit unter Berücksichtigung der mit der Anklageschrift vom 26. März 2024 beantragten elfmonatigen Freiheitsstrafe und des vorstehend angenommenen dringenden Tatverdachts betreffend die in der Anklageschrift geschilderten vier Einbruchdiebstähle voraussichtlich nicht davon auszugehen gewesen wäre, dass die Haft in grosse zeitliche Nähe