mengerichts Basel-Landschaft vom 30. November 2023 betreffend die Anordnung von Untersuchungshaft (S. 4 f.) sowie im Antrag der Staatsanwaltschaft um Verlängerung der Untersuchungshaft vom 21. Februar 2024 (S. 3 f.) zu verweisen, wonach der äusserst enge zeitliche, örtliche und sachliche Zusammenhang im Sinne einer Indizienkette für eine Tatbeteiligung des Beschwerdeführers auch an den anderen ihm vorgeworfenen Einbruchdiebstählen (teilweise Versuch) spricht und objektive Spurenergebnisse, welche einem der Begleiter des Beschwerdeführers zuzuweisen seien, indirekt auch auf diesen selbst wirkten. Diese Erwägungen er-