a StPO gegeben, wenn ernsthaft zu befürchten ist, dass sich die beschuldigte Person durch Flucht dem Strafverfahren oder der zu erwartenden Sanktion entzieht. Eine summarische Prüfung der Haftvoraussetzungen ergibt Folgendes: 4.4 Die Staatsanwaltschaft hat am 26. März 2024, d.h. am selben Tag, an welchem sie beim Zwangsmassnahmengericht Antrag auf Anordnung von Sicherheitshaft gestellt hat, gegen den Beschwerdeführer beim Regionalgericht Anklage wegen ban- den- und gewerbsmässigen Diebstahls (4 Sachverhalte) sowie mehrfachen Hausfriedensbruchs erhoben.