Das Zwangsmassnahmengericht reichte am 29. April 2024 eine Stellungnahme ein. Die delegierte Stellungnahme der Staatsanwaltschaft datiert vom 29. April 2024. Mit Entscheid vom 1. Mai 2024 erklärte das Regionalgericht den Beschwerdeführer des gewerbs- und bandenmässigen Diebstahls sowie des mehrfachen Hausfriedensbruchs schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wurde aufgeschoben und die Probezeit auf drei Jahre festgesetzt. Weiter wurde der Beschwerdeführer zu einer Landesverweisung von sechs Jahren verurteilt.