Mit Entscheid vom 30. November 2023 ordnete das Zwangsmassnahmengericht Basel-Landschaft auf Antrag der damals zuständigen Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft Untersuchungshaft über den Beschwerdeführer für drei Monate an. Mit Entscheid vom 27. Februar 2024 verlängerte das Kantonale Zwangsmassnahmengericht (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) auf Antrag der neu zuständigen Staatsanwaltschaft die Untersuchungshaft um weitere sechs Wochen bis am 8. April 2024.