1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt – nach Übernahme des Verfahrens von der Staatsanwaltschaft Basel- Landschaft – ein Strafverfahren gegen den Beschuldigten A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) wegen banden- und gewerbsmässigen Diebstahls sowie mehrfachen Hausfriedensbruchs. Mit Entscheid vom 30. November 2023 ordnete das Zwangsmassnahmengericht Basel-Landschaft auf Antrag der damals zuständigen Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft Untersuchungshaft über den Beschwerdeführer für drei Monate an.