Zudem habe ein Mobiltelefon in der Mittelkonsole des Fahrzeuges festgestellt werden können, bei welchem es sich gemäss dem Vater des Beschwerdeführers um das «alte» Mobiltelefon des Beschwerdeführers handeln soll. Der Vater des Beschwerdeführers habe schliesslich noch angemerkt, dass er wisse, dass es nicht gut sei, was der Beschwerdeführer an diesem Abend gemacht habe. Dieser sei auf das Fahrzeug angewiesen und sei finanziell sehr schlecht aufgestellt. Danach habe er nochmals wiederholt, dass nicht gut gewesen sei, was der Beschwerdeführer gemacht habe.