Er habe weiter angegeben, dass er sicherlich nicht gefahren sei, da er wisse, dass er nicht fahren dürfe. Wieso der Audi auf dem Parkplatz parkiert gewesen sei, habe er sich auch nicht erklären können. Schliesslich verlangte er, dass man sein Portemonnaie, welches sich im Fahrzeug befand, dem Vater aushändigen solle. Dieses habe anschliessend in der Fahrerseite des Fahrzeuges aufgefunden werden können. Zudem habe ein Mobiltelefon in der Mittelkonsole des Fahrzeuges festgestellt werden können, bei welchem es sich gemäss dem Vater des Beschwerdeführers um das «alte» Mobiltelefon des Beschwerdeführers handeln soll.