5 gewesen sei. Nach ca. 50 Minuten seien G.________ und der Vater des Beschwerdeführers, H.________, eingetroffen und hätten angeben, den Audi abholen zu kommen. Den Grund für die Abholung habe der Vater jedoch nicht nennen können. Beide hätten angegeben, dass sich der Beschwerdeführer zuhause aufhalte. In der Folge habe G.________ ca. 5 Minuten auf Albanisch mit dem Beschwerdeführer telefoniert und dann das Mobiltelefon Polizist D.________ übergeben.