je mit Hinweisen). 4.2 Der Beschwerdeführer dringt mit seiner Rüge betreffend die Verletzung des rechtlichen Gehörs nicht durch. Auch wenn es zutrifft, dass die Begründung der Staatsanwaltschaft betreffend den hinreichenden Tatverdacht eher knapp ausgefallen ist, wurde dem Beschwerdeführer kurz erläutert, was ihm vorgeworfen und zu welchem Zweck das Fahrzeug beschlagnahmt wurde (E. 3.1 hiervor). Die Beschlagnahme stellt eine provisorische, sichernde Massnahme dar. Sie soll den Erhalt der fraglichen Vermögenswerte während des Strafverfahrens sicherstellen, damit das urteilende Gericht hierüber gegebenenfalls disponieren kann.