Der Beschwerdeführer hielt in seinen abschliessenden Bemerkungen vom 16. Mai 2024 an der Beschwerde fest und reichte eine weitere Beilage ein. Die Generalstaatsanwaltschaft leitete der Beschwerdekammer am 1. Juli 2024 die Übernahmeverfügung der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm vom 13. Mai 2024 weiter. Am 2. Juli 2024 reichte der Beschwerdeführer eine weitere Eingabe ein und erkundigte sich nach dem Verfahrensstand.