1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt ein Strafverfahren gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) wegen Führens eines Motorfahrzeuges trotz verweigerten, entzogenen oder aberkannten Lernfahr- oder Führerausweises. Mit Verfügung vom 9. April 2024 wurde der Audi A5 SB 40 TDI Kontrollschild C.________ des Beschwerdeführers beschlagnahmt. Dagegen erhob der Beschwerdeführer am 22. April 2024, verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer).