__ gewisse Ungereimtheiten auszumachen sind, reicht dies nicht aus, um gestützt darauf dem Beschuldigten einen strafrechtlich konkreten Vorwurf einer unzulässigen Aneignung zu machen. 4.6 Soweit der Beschwerdeführer in formeller Hinsicht eine Verletzung des rechtlichen Gehörs rügt, indem die von ihm mit Eingabe vom 14. März 2024 gestellten Beweisanträge nicht explizit abgewiesen worden seien und auf diese mit keinem Wort eingegangen worden sei, wurde von der Generalstaatsanwaltschaft in der oberinstanzlichen Stellungnahme zutreffend festgehalten, dass die vier Fotos, deren Zu-