des Protokolls der delegierten Einvernahme von H.________ vom 2. März 2023, wonach diese verneinten, anwesend gewesen zu sein, als das Material in M.________ (Ortschaft) aufgeladen resp. abgeholt worden sein soll, womit nach wie vor offen ist, ob das Material, sofern dieses in die Kiste eingepackt worden war, überhaupt in den Lastwagen von F.________ eingeladen worden ist). Eine Verurteilung des Beschuldigten allein gestützt auf die Aussagen des Beschwerdeführers und von H._