vgl. Z. 176 ff. des Protokolls der delegierten Einvernahme vom 2. März 2023), die Kiste mit dem Material falsch beschriftet oder an einem falschen Ort abgeladen worden ist (wie es I.________ mutmasst; vgl. Frage 16 des Protokolls der delegierten Einvernahme vom 24. August 2023), das Material von einer Drittperson behändigt worden ist (vgl. Z. 64 ff. und 146 ff. des Protokolls der delegierten Einvernahme des Beschwerdeführers vom 14. März 2023, wonach dieser nicht sagen konnte, ob das Tor nach dem Bereitstellen des Materials geschlossen worden war, und angab, dass die Fahrerbox bei ihrer Ankunft in M.________ (Ortschaft) nicht verschlossen gewesen sei; vgl. ebenso Z. 90 ff.