4.5 Diesen Ausführungen in der angefochtenen Verfügung ist beizupflichten. Wie die Staatsanwaltschaft zu Recht ausgeführt hat, bleibt es auch nach der Durchführung der Strafuntersuchung ungeklärt, was mit dem Material des Beschwerdeführers nach dessen Unfall in M.________ (Ortschaft) geschehen ist. Es liegen insoweit gegensätzliche Aussagen vor. Während der Beschwerdeführer dafür hält, dass bereits vor dem Unfall bezüglich des Transportes des Motorrades und des Materials