Wenn Material liegen geblieben wäre, hätte man ihm das gesagt. Er denke deshalb, dass das Material von Herrn B.________ privat transportiert wurde und eine seiner Begleitpersonen sich darum gekümmert habe. Er habe das Material nicht gesehen, nur den Töff, den er nach dem Unfall in Absprache mit Herrn B.________ mitgenommen habe. Herr B.________ sei ein guter Kunde gewesen, den er gerne behalten hätte; er hätte keinen Vorteil davon gehabt, sein Lederkombi zu verkaufen. F.________ wurde am 27.02.2024 als Auskunftsperson einvernommen.