3. 3.1 Am 14. Juli 2022 erstattete der Beschwerdeführer auf der Polizeiwache Waisenhaus in Bern Strafanzeige gegen den Beschuldigten wegen Veruntreuung. Er gab an, bei der D.________ GmbH in E.________ (Ortschaft) ein Motorradfahrtraining in M.________ (Ortschaft) (O.________ (Land)) inkl. Transport seines Motorrads und Materials gebucht zu haben. Dazu habe er eine entsprechende Zahlung an die Unternehmung geleistet und Ende November 2021 sein Motorrad und das Material nach N.________ (Ortschaft) (P.________ (Land)) gebracht. Am 26. Dezember 2021 habe er das Motorrad und Material wie vereinbart an der Piste in M.___