Er stellte folgende Rechtsbegehren: 1. Es sei die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Region Bern-Mittelland vom 2. April 2024 (Verfahren BM 22 18978) aufzuheben und es sei durch die Staatsanwaltschaft beim zuständigen Gericht Anklage zu erheben oder das Verfahren gegebenenfalls mit einem Strafbefehl abzuschliessen. 2. Eventualiter: Es sei die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Region Bern-Mittelland vom 2. April 2024 (Verfahren BM 22 18978) aufzuheben und es sei die Staatsanwaltschaft anzuweisen ergänzende Untersuchungen vorzunehmen. - unter Kosten- und Entschädigungsfolge -