2 ckiert werden musste. Am 24.07.2013 versandte die D.________ AG eine Rechnung über CHF 357.40 inkl. einer Gebühr für die vorzeitige Kündigung über CHF 360.00. In der Folge übernahm die A.________ AG (Nachfolgerin der E.________ AG) das Inkasso und leitete im Jahr 2013 die Betreibung ein. Dagegen erhob B.________ am 28.11.2013 Rechtsvorschlag. Die A.________ AG beantragte keine Rechtsöffnung. Im Jahr 2018 wurde die Betreibung nochmals erhoben, um die Verjährungsfristen zu unterbrechen. Dagegen erhob B.______