Infolge negativer Bonität würden ihm bei diversen Handelsplattformen wie z.B. bei der C.________ Mobile Vertragsabschlüsse verweigert, woraus ihm in Bezug auf ein zeitlich befristetes Sonderangebot der C.________ Mobile ein finanzieller Nachteil erwachsen sei. Mit ihrem Vorgehen habe die Beschuldigte die Tatbestände der Nötigung, der üblen Nachrede und Verleumdung erfüllt sowie seine Persönlichkeitsrechte und die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes verletzt. 3.2 Die Staatsanwaltschaft begründete die Nichtanhandnahme nach Wiedergabe der entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen wie folgt: Im vorliegenden Fall erhielt B._____