Hilfe hätte sie jedoch abgelehnt. Auch die Schule soll sich früher einmal ihr (E.________) gegenüber dahingehend geäussert haben, dass sie eine Meldung machen solle. Ihre Tochter habe ihr viele «Sachen» betreffend den Beschwerdeführer erzählt, die sie während der Schulzeit mit ihm erlebt habe. U.a. soll er ihrer Tochter gesagt haben, dass er seine Familie abstechen wolle. Sein Verhalten habe nicht der Norm entsprochen (Einvernahmeprotokoll vom 14. Februar 2024 Z. 152-163). Anders als die Staatsanwaltschaft dafür hält, kann aus den Feststellungen und selbst gezogenen Schlussfolgerungen resp. Annahmen von E._____