Gemäss dem entsprechenden Einvernahmeprotokoll habe sie den Beschwerdeführer am 2. Dezember 2023 im Wohnzimmer, mit grossen Augen auf der Sofalehne stehend und schreiend angetroffen, wobei er in einem aggressiven Zustand gewesen sei und versteift gewirkt habe (Einvernahmeprotokoll vom 14. Februar 2024 Z. 39-41 und Z. 118-120). Weiter habe die Mutter des Beschwerdeführers schon in der Vergangenheit nicht wahrhaben wollen, dass der Beschwerdeführer schon seit längerer Zeit Hilfe brauche. Hilfe hätte sie jedoch abgelehnt.