3. 3.1 Gemäss den Akten kam es am 2. Dezember 2023 zwischen den Brüdern C.________ (Beschwerdeführer) und F.________ zu einer Auseinandersetzung, wobei der Beschwerdeführer seinen Bruder F.________ mit einem Messer verletzt haben soll. In der Folge sollen Freunde seines Bruders (u.a. G.________) eingegriffen und dabei dem Beschwerdeführer Verletzungen zugefügt haben (u.a. Bruch eines Handknochens). Beide Brüder suchten hiernach die Klinik B.________ in I.________ (Ort) auf, wobei F.________ durch die Mutter von G.________, E.________, gefahren wurde. Erstaunt darüber, dass scheinbar bezüglich des Vorfalls zum Nachteil von F.______