__ (nachfolgend: E.________) dahingehend geäussert zu haben, dass er (der Beschwerdeführer) eine Gefahr für andere darstelle und eine Meldung hätte erstattet werden müssen. Mit Verfügung vom 5. April 2024 nahm die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Verfahren BM 24 10667 nicht an die Hand.