Weiter konnte bei der Leibesvisitation anlässlich der Personenkontrolle am 15. Januar 2024 ein Minigrip mit Kokainresten festgestellt werden und der Beschwerdeführer hatte eine Barschaft von CHF 577.90 bei sich. Dies sowie auch die Auswertung der zwei vom Beschwerdeführer mitgeführten Mobiltelefone ergaben gewichtige Hinweise auf Handel mit Betäubungsmittel (Chatnachrichten, vgl. zum Ganzen Anzeigerapport der Kantonspolizei vom 9. April 2024 sowie Ausführungen zum dringenden Tatverdacht), weshalb davon auszugehen ist, dass der Beschwerdeführer nur wenige Monate nach seiner Haftentlassung wieder rückfällig geworden ist.