Die Auswertung seines Mobiltelefons ergab Kontakte mit mindestens zwei in der Drogenszene bekannten Konsumenten. Zudem weisen auch die Inhalte der Chats daraufhin, dass der Beschwerdeführer Drogen an Dritte weitergegeben hat (vgl. Anzeigerapport vom 9. Februar 2023, Akten KZM 24 732).