Im Laufe der Ermittlungen wurden weiteres Bargeld und Drogen sichergestellt. Der Beschwerdeführer ist geständig, dass die zwei im Kellervorraum aufgefundenen Säcke mit Kokain, Marihuana und Ecstasy ihm gehören (vgl. Einvernahmeprotokoll vom 30. Januar 2023, Z. 57 ff., Akten KZM 23 277). Weiter ist der Beschwerdeführer geständig, ca. 200 Ecstasypillen und 150 Gramm Kokain von einer Person zum Aufbewahren erhalten zu haben (Einvernahmeprotokoll vom 17. August 2023, Z. 115 ff., Z. 208 ff., Akten KZM 23 1199). Es besteht damit der dringende Tatverdacht der mengenmässig qualifizierten Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz.