Weiter trug der Beschwerdeführer eine kleine Waage auf sich. Der dadurch begründete dringende Tatverdacht auf Handel mit Betäubungsmitteln wurde durch die anlässlich der Hausdurchsuchung sichergestellten 145 Gramm Haschisch, 230 Gramm Marihuana und rund 25 Gramm Kokain (brutto) sowie CHF 2'150.00 bestätigt. Zudem wurden ein Revolver inkl. Munition sowie ein Schlagring aufgefunden. Der Beschwerdeführer gab zu, dass das Geld und die Drogen ihm gehörten (vgl. Akten KZM 22 1376), verweigerte aber betreffend Details die Aussage. Im Laufe der Ermittlungen wurden weiteres Bargeld und Drogen sichergestellt.