Die Untersuchungshaft wurde am 15. April 2024 um weitere zwei Monate, d.h. bis am 14. Juni 2024 verlängert. Dagegen reichte der Beschuldigte (nachfolgend: Beschwerdeführer) beim Zwangsmassnahmengericht gleichentags persönlich Beschwerde ein und ersuchte um Beschleunigung des Verfahrens. Er beantragte, es sei entweder Anklage zu erheben oder er sei aus der Untersuchungshaft unter Anordnung von Ersatzmassnahmen zu entlassen. Sein amtlicher Verteidiger, Rechtsanwalt B.___