Am 1. September 2023 entliess das Zwangsmassnahmengericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft den Beschuldigten per 3. September 2023 unter Anordnung von Ersatzmassnahmen aus der Untersuchungshaft. Der Beschuldigte wurde am 15. Januar 2024 erneut festgenommen und mit Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts vom 17. Januar 2024 für die Dauer von drei Monaten wiederum in Untersuchungshaft versetzt. Die Untersuchungshaft wurde am 15. April 2024 um weitere zwei Monate, d.h. bis am 14. Juni 2024 verlängert.