1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt ein Strafverfahren gegen den Beschuldigten u.a. wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BetmG; SR 812.121), qualifiziert begangen. Das Kantonale Zwangsmassnahmengericht (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) ordnete mit Entscheid vom 7. Dezember 2022 erstmals Untersuchungshaft für eine Dauer von drei Monaten an und verlängerte diese mit rechtskräftigen Entscheiden vom 3. März 2023 und 6. Juni 2023 bis am 3. September 2023.