8 schuldigten wesentlichen Aktenstücke im Verfahren gegen Dr. med. E.________ liegen vor (Einvernahme vom 27. April 2023 sowie Aktennotiz KESB vom 29. August 2022). Der Beschwerdeführer begründet denn auch nicht, inwiefern sich aus weiteren Akten neue Erkenntnisse ergeben könnten.