7 schleicherei, unabhängig davon, ob und wie Dr. med. E.________ dieses Wissen schliesslich berücksichtigte. Die Andeutung eines Verdachts einer möglichen Erbschleicherei erscheint jedenfalls nicht sachfremd oder offensichtlich unnötig und mit Blick auf die konkreten Umstände auch nachvollziehbar. Selbst ohne Verwendung des Begriffs Erbschleicherei würde sich zudem mit Blick auf die geschilderte Ausgangslage offensichtlich ein entsprechender Verdacht aufdrängen, weshalb der Begriff der Erbschleicherei nicht zusätzlich verunglimpfend oder unnötig war.