Es scheint erforderlich gewesen zu sein, dass der Beschuldigte die Hintergründe und die Notwendigkeit für sein Vorgehen schilderte, insbesondere in Anbetracht der zeitlichen Dringlichkeit (bevorstehende bzw. unterbrochene Beurkundung) und der möglichen Einflussnahme durch Dritte. Damit Dr. med. E.________ sich ein umfassendes Bild machen konnte, musste er über die konkreten Umstände Bescheid wissen. Dazu gehörte vorliegend auch eine im Raum stehende Erb-