_______ und evtl. weiteren Personen als Erbschleicher verunglimpft, um von diesen Personen und der KESB dabei unterstützt zu werden, seine Tante (des Beschwerdeführers) durch rechtliche und physische Zwangsmassnahmen daran zu hindern, das von ihm (dem Beschuldigten) verfasste Testament vom 14. April 2018 bei irgendeinem anderen Notar zu seinen Gunsten (des Beschwerdeführers) zu ändern. Dr. med. E.________ wurde im Verfahren gegen den Beschuldigten am 11. August 2023 als Auskunftsperson einvernommen.