Der Beschwerdeführer reichte Strafanzeige gegen Dr. med. E.________ ein. Dieses Verfahren wurde mit einer Verurteilung von Dr. med. E.________ wegen übler Nachrede abgeschlossen (EO 22 12826, vgl. Beschwerde und angefochtene Verfügung). Dr. med. E.________ sagte im Rahmen des gegen ihn geführten