_ vom 16. November 2022; Z. 703 ff. des Protokolls der delegierten Einvernahme der Beschuldigten 1 vom 1. Dezember 2022). Schliesslich versuchte die Beschuldigte 1 an diesem Tag auch, um 14:42 Uhr die Kinderärztin Dr. M.________ zu erreichen (vgl. Z. 744 ff. des Protokolls der delegierten Einvernahme der Beschuldigen 1 vom 1. Dezember 2022, wonach dies aber nichts mit dem Gesundheitszustand des Beschwerdeführers 2, sondern mit einer Terminbestätigung zu tun gehabt habe; vgl. demgegenüber Z. 596 ff.