14 Beschwerdeführers 1 vom 15. Dezember 2022, wonach sich der Beschwerdeführer 2 im Vergleich zu anderen Tagen sehr komisch verhalten habe, auch so, wie es ihm die Beschuldigte 1 geschildert habe; Z. 494 f. des Protokolls der delegierten Einvernahme des Beschwerdeführers 1 vom 9. Februar 2023, wonach es die Beschuldigte 1 «verschlammt» habe, weil sie nicht die Entscheidung getroffen habe, ins Spital zu fahren, da sie es ja erkannt habe; Z. 550 ff.