Allerdings dürfte das Ausmass des Hirnödems durch die Sauerstoffminderversorgung im Rahmen des Status epilepticus verschlimmert worden sein (pag. 659). Daraus ist zu schliessen, dass es durchaus möglich erscheint, dass sich der Gesundheitszustand des Beschwerdeführers 2 durch das Zuwarten mit dem Zukommenlassen ärztlicher Hilfe weiter verschlechtert haben könnte und deshalb weitergehende, schwerwiegende Schädigungen eingetreten sind, welche nicht eingetreten wären, hätte der Beschwerdeführer 2 frühere medizinische Hilfe erhalten.