eine Verurteilung geradezu ausgeschlossen ist. Wie vorstehend unter Verweis auf das rechtsmedizinische Gutachten des IRM vom 19. Juni 2023 dargelegt wurde, dürfte sich die Hirnschwellung als Reaktion nach einer möglichen Einwirkung zwar bereits in den frühen Nachtstunden des 27. Oktober 2022 entwickelt haben. Allerdings dürfte das Ausmass des Hirnödems durch die Sauerstoffminderversorgung im Rahmen des Status epilepticus verschlimmert worden sein (pag.