Dies deshalb, weil im rechtsmedizinischen Gutachten des IRM vom 19. Juni 2023 festgehalten wurde, dass sich die Hirnschwellung bereits als Reaktion nach einer möglichen Einwirkung in den frühen Nachtstunden des 27. Oktober 2022 mit zentralvenöser Schädigung sowie Blutungen unter der Hirnhaut entwickelt haben dürfte. Das klinisch bei der ersten bildgebenden Untersuchung diagnostizierte Ausmass des Hirnödems dürfte jedoch durch die Sauerstoffminderversorgung im Rahmen des Status epilepticus verschlimmert worden sein (pag. 659; vgl. auch pag.