Der Beschwerdeführer 2 habe einen schweren Atem gehabt. Er habe einmal einen langen Atemzug, dann zwei kurze Atemzüge ausgeatmet, dann wieder einen kurzen ein- und einen langen ausgeatmet. Dies sei sehr unregelmässig und für ihn aussergewöhnlich gewesen (Z. 438 ff. des Protokolls). Sodann zeigte der Beschwerdeführer 1 während der delegierten Einvernahme, wie er den Beschwerdeführer 2 vor dem 26./27. Oktober 2022 vor- und zurückgewippt hatte (Z. 515 ff. des Protokolls; vgl. dazu auch Z. 516 ff. des Protokolls der delegierten Einvernahme des Beschwerdeführers 1 vom 8. November 2022).