Unbehandelt bestehe die Gefahr von Herz- und Kreislaufversagen sowie irreversiblen, sekundären Hirnschäden. Durch die primäre Schädigung von Nervenzellen und Nervenfasern im Grosshirn sowie durch die im Zusammenhang mit dem Status epilepticus eingetretene Hirnschwellung mit Sauerstoffmangelversorgung sei es zum Untergang von Hirngewebe gekommen, der einen Hirngewebsschwund mit Ausbildung eines «inneren Wasserkopfes» nach sich gezogen habe. Der Beschwerdeführer 2 habe sich daher in unmittelbarer Lebensgefahr befunden (pag.