hirns widerspiegelten (pag. 652). Als klinisch funktioneller Hinweis auf eine Beeinträchtigung des Gehirns sei es beim Beschwerdeführer 2 zu einem Status epilepticus gekommen. Dieser sei Folge der erlittenen Verletzungen. Ein Status epilepticus könne unbehandelt zu einem lebensbedrohlichen Zustand führen, da es zu einer Beeinträchtigung wichtiger Körperfunktionen (wie z.B. der Steuerung von Atmung,