Dem rechtsmedizinischen Gutachten des IRM vom 19. Juni 2023 kann entnommen werden, dass beim initialen MRI des Schädels des Beschwerdeführers 2 v.a. ausgedehnte schmale subdurale Blutungen am Gross- und Kleinhirn, geringe subarachnoidale Blutungen am Grosshirn und eine Hirnschwellung mit Diffusionsrestriktionen festgestellt worden sind. Letzter Befund spreche für eine sauerstoffmangelbedingte (hypoxische) Hirnschädigung. Bei den in den MRI-Verlaufskontrollen beschriebenen Hirnveränderungen (z.B. Hirnerweichung, Hirnvolumenminderung) handle es sich um sekundäre, später im Sinne von Folgeschäden eingetretene Veränderungen, die eine morphologisch bleibende schwere Schädigung des Ge-