(Spital) vom 12. Mai 2023 ist eine detaillierte Prognose hinsichtlich bleibender Schäden aufgrund des jungen Lebensalters des Beschwerdeführers 2 schwierig. Der Schweregrad der Hirnverletzung berge aber ein hohes Risiko für spätere neurologische Folgen wie z.B. eine motorische oder geistige Behinderung oder eine Epilepsie (pag. 603). Gemäss den Befunden des H.________ (Spital) befand sich der Beschwerdeführer 2 im Mai 2023 mit acht Monaten in einem stark reduzierten Allgemeinzustand (somatisch auffälliger, nicht altersgerecht entwickelter Säugling). Er konnte u.a. noch nicht selber sitzen und keine feste Nahrung zu sich nehmen (pag.