Gemäss dem Gedankenprotokoll des beteiligten Rettungssanitäters hatte der Beschwerdeführer 2 bereits seit ca. 20 Minuten einen Krampfanfall sowie Schnappatmung (pag. 675 f.). Aufgrund der Befundkonstellation mit Blutungen im Schädelinneren, Blutungen in der Netzhaut beider Augen, Rippenbrüchen unterschiedlichen Alters und Krampfanfällen wurde aus klinischer Sicht der Verdacht auf ein nicht akzidentielles Schädelhirntrauma geäussert (pag. 136, 573, 682).