Mit Verfügung vom 25. März 2024 stellte die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren gegen die Beschuldigte 1 wegen schwerer Körperverletzung ein. Dagegen erhob der Beschwerdeführer 1, amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt D.________, am 15. April 2024 Beschwerde. Er beantragte Folgendes: 1. Die Verfügung der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Bern-Mittelland, vom 25. März 2024 (BM 22 38263 / 054) sei aufzuheben. 2. Der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Bern-Mittelland, sei die Weisung zu erteilen, das Verfahren gegen A.________ fortzuführen.