Dabei ist es offenbar um eine Geldforderung gegangen ist, welche nicht einmal dem Beschwerdeführer gegenüber dem Opfer zustehen soll. Kommt hinzu, dass gegen den Beschwerdeführer zum Tatzeitpunkt bereits ein Strafverfahren wegen Raubes, einfacher, evtl. schwerer Körperverletzung hängig war. Der Beschwerdeführer hat in der Vergangenheit bereits mehrfach Delikte gegen die körperliche Integrität begangen und scheint auch heute sein Aggressionspotential nicht zureichend im Griff zu haben.